Ordnung / Sicherheit
- Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Ordnungsbehördlichen Verordnungen der Stadt Sonneberg (Verordnungen)
- Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Reinhaltungsatzung der Stadt Sonneberg (PDF, 34,8 KB)
- Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Plakatierungsverordnung der Stadt Sonneberg (PDF, 32,7 KB)
- Erlaubniserteilung nach dem Thüringer Feiertagsgesetz
- Erlaubniserteilung für die Durchführung von Lagerfeuern
- Erlaubniserteilung für Sammlungen
Besondere Hinweise
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Sonneberg
zum Schutz der öffentlichen Sicherheit
Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit hat das Landratsamt Sonneberg heute eine Allgemeinverfügung (hier zum Download) erlassen, die folgendes regelt:
1. Im gesamten Gebiet des Landkreises Sonneberg ist es untersagt, Veranstaltungen, Vergnügungen und sonstige Ansammlungen sowie Aufzüge mit einer Anzahl von mehr als 500 Teilnehmern durchzuführen oder hieran teilzunehmen. Dies bezieht sich sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen.
2. Alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen mit einer Besucherzahl ab 100 Personen müssen bei der zuständigen Gemeinde im Voraus unter Vorlage einer Risikobewertung angezeigt werden. Die Kriterien zur Risikoeinschätzung sind in der jeweils gültigen Fassung auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts abrufbar.
Mögliche Kampfmittel-gefährdung in Gebieten der ehemaligen innerdeutschen Grenze
