Fundbüro
Die Aufgabe des Fundbüros bestehen in der Annahme, der Verwahrung und Herausgabe von Fundsachen sowie die Durchführung von Versteigerungen. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren.
Nicht abgeholte Fundsachen werden in größeren Abständen (ca. ½ Jahr) nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen aus der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt Sonneberg.
Bitte beachten Sie: