Schiedsstelle
Wir führen durch das Gespräch und erarbeiten gemeinsame Lösungsansätze. Ist das Schlichtungsverfahren erfolgreich, können wir das Ergebnis rechtsbindend festhalten. Funktioniert der gütlich Einigungsversuch einmal nicht, so können wir eine amtliche Erfolglosigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei Gericht ausstellen.
Für das Schlichtungsverfahren geeignet sind die meisten zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. vermögensrechtliche Streitigkeiten oder nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten. In strafrechtlichen Angelegenheiten führen wir durch das Sühneverfahren. In arbeitsrechtlichen oder familienrechtlichen Angelegenheiten ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens gemäß dem Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchStG -) nicht gestattet.
Die Schiedsstelle unterliegt der ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch den Direktor/die Direktorin des zuständigen Amtsgerichts. Persönliche Daten aus Schiedsverfahren werden selbstverständlich unter Beachtung der Verschwiegenheitspflicht und der gültigen Datenschutzverordnung unter Verschluss gehalten.
Sie möchten mehr über die Schiedsstelle der Stadt Sonneberg erfahren oder haben Interesse an der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens? Rufen Sie uns an, gerne sind wir auch außerhalb der Sprechzeiten für Sie da.
Ihr Schiedsstelle der Stadt Sonneberg