12.01.2021
Information der Stadtverwaltung Sonneberg
zum 10. Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Aufhebung der Straßenausbaubeiträge- vom 10.10.2019
Im o.g. Gesetz heißt es im neuen § 21 b „Übergangsbestimmungen zum Straßenausbaubeitragsrecht Abs. 4“
Hatte die Gemeinde für Straßenbaumaßnahmen nach § 7 Abs. 8 sowie § 7a Abs. 5 Satz 2 Vorauszahlungen auf den Beitrag verlangt, den endgültigen Beitrag noch nicht festgesetzt, hebt sie auf Antrag diese Vorausleistungsbescheide ab dem 01.01.2021 auf und zahlt diese Vorauszahlung an denjenigen, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, unverzinst zurück.
Die Rückzahlung soll innerhalb von zwölf Monaten erfolgen, die Frist begann am 01.01.2021. Der Antrag ist spätestens am 31.12.2025 zu stellen.
Es betrifft in der Stadt Sonneberg folgende Straßenausbaumaßnahmen:
Vorausleistungsbescheide OT Blechhammer (Steinacher Straße) Vorausleistungsbescheide Rödelbergstraße OT Haselbach Vorausleistungsbescheide Gehweg Bernhardtstraße
Für alle Anträge auf Rückzahlung die bis zum 30.06.2021 in der Stadtverwaltung Sonneberg – Bauamt eingegangen sind, erfolgt die Erstattung noch in diesem Jahr.
Für Anträge die nach dem 30.06.2021 eingehen, kann die Rückerstattung erst im nächsten Kalenderjahr erfolgen.
Hinweis:
Die Verpflichtung zur Rückzahlung betrifft ausdrücklich nur Vorausleistungs-bescheide, keine Endbescheide.
Der Antrag auf Rückerstattung einer Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag sowie diese Information sind auf der Homepage der Stadtverwaltung Sonneberg
zu finden.
Für Rückfragen hierzu steht ihnen Frau Rauch, Bauamt unter der Tel.-Nr.03675880306 zur Verfügung.
Sonneberg, den 11.01.2021
Dr. Heiko Voigt Bürgermeister