Stadtfinanzen
Jeder Bürger kommt von Zeit zu Zeit mit der öffentlichen Verwaltung der Gebietskörperschaft, in der er lebt, und damit auch mit der kommunalen Haushaltswirtschaft in Berührung.
Dies ist zum Beispiel der Fall wenn:
- gemeindliche Straßen, Wege und Brücken benutzt werden,
- Friedhofsgebühren zu bezahlen sind,
- öffentliche Parkplätze benutzt werden oder
- wir unsere Ferien in einem Land verbringen wollen, in das man nur mit einem gültigen Reisepass einreisen kann.
- Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, müssen die Kommunen die nötigen Gelder beschaffen, verwalten und verwenden.
Die Aufgaben der Stadt Sonneberg sind entsprechend der Kommunalverfassung des Landes Thüringen gegliedert in Pflichtaufgaben, übertragene Aufgaben des Landes und Aufgaben, die die Kommune im Rahmen ihrer Daseinsfürsorge für ihre Bürger freiwillig leistet.
Die Einnahmen und Ausgaben sind im Rahmen eines Satzungsverfahrens jeweils für ein Jahr zu definieren und in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gegliedert. Der Stadtrat beschließt nach sorgfältiger Vorbereitung und Beratung über die Höhe und Art der Einnahmen und Ausgaben.
Der Haushaltsplan der Stadt Sonneberg wird in öffentlicher Sitzung beschlossen, ausgelegt und ist damit für alle Bürger ein transparentes Dokument. Der Haushaltsplan bestimmt in einem vorgegebenen Rahmen das Verwaltungshandeln.
Im Verwaltungshaushalt, dem so genannten konsumtiven Teil, sind alle Aufwendungen veranschlagt sowie alle Einnahmen, die sich aus dem Betrieb öffentlicher Einrichtungen ergeben, zum Beispiel Benutzungsgebühren.
Der Vermögenshaushalt stellt den investiven Teil dar. Das heißt, alle Anschaffungen ab einer gewissen Wertgrenze sowie alle Hochbau-, Tiefbau-, Planungsleistungen sowie der gesamte Grundstücksverkehr der Kommune sind dort verankert.
Einen wesentlichen Teil der Einnahmen des Vermögenshaushalts stellen Zuweisungen und Zuschüsse verschiedenster Fördermittelgeber dar und beeinflussen wesentlich die Finanzierbarkeit der einzelnen Maßnahmen.
Darüber hinaus ist es oft notwendig, zur Sicherung der Gesamtfinanzierung Kredite auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen, deren Zins- und Tilgungsleistungen für einen relativ langen Zeitraum durch die Kommune erwirtschaftet werden müssen.
Die Erhebung von Gebühren, Entgelten und Steuern stellt eine originäre Aufgabe zur Einnahmesicherung der Stadt Sonneberg dar. Es ist wichtig, die rechtmäßigen Forderungen über die Stadtkasse einzufordern und den Zahlungseingang mit allen gebotenen Mitteln einzufordern. Dies dient der Sicherung der Liquidität, das heißt, dass die Stadt Sonneberg allen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommen kann.
Nach Ablauf des Haushaltsjahres ist bis zum 30. April des darauf folgenden Jahres die Jahresrechnung zu erstellen. Mit der Jahresrechnung legt die Kommune Rechenschaft über die geleisteten Ausgaben und die erwirtschafteten Einnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres ab. Dabei sind Abweichungen zum Planansatz kritisch zu beurteilen.
Die Stadt Sonneberg wirtschaftet stets sparsam mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, setzt diese effizient ein und schöpft alle Möglichkeiten der Finanzierung durch Dritte aus. Dies war Voraussetzung, dass das Erscheinungsbild der Stadt in den letzten Jahren wesentlich verändert und Sonneberg zu einem attraktiven Wohn- und Geschäftsstandort entwickelt werden konnte.
Die Ausführungen dieser Seite sollen dazu beitragen, die städtischen Finanzen transparenter zu gestalten.