Schöffenwahl 2023
von Christiane Heim
Bewerbung
Schöffenwahl 2023
Die Schöffen werden alle fünf Jahre gewählt. Die Wahl findet im Jahr 2023 an den Amtsgerichten statt. Der Beginn der Amtsperiode ist der 01.01.2024
Im Vorfeld einer Schöffenwahl ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Vorschlagsliste aufzustellen. Zuständig für die Aufstellung ist die Gemeinde, in der der Bürger seinen Hauptwohnsitz hat. Aus diesem Grund können auf die Vorschlagsliste der Stadt Sonneberg nur Interessierte aufgenommen werden, die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Sonneberg gemeldet sind.
Hiermit werden Sie aufgefordert, Ihre Bereitschaft für eine Schöffentätigkeit zu bekunden!
Grundsätzlich kann jede und jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffin oder Schöffe werden. Eine besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt.
Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Nicht zur Schöffin oder Schöffen berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Weiterhin scheidet ein Schöffenamt für alle Personenaus, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind.
Möchten Sie sich für das Schöffenamt bewerben und treffen die oben genannten Ausschlussgründe nicht auf Sie zu?
Dann füllen Sie verlinktes Formular https://schoeffenwahl2023.de/wp-content/uploads/Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf aus und senden es an die Stadt Sonneberg, Bahnhofsplatz 1 in 96515 Sonneberg.
Die Stadtverwaltung prüft die Zulassung der eingereichten Erklärungen und legt anschließend die gemeindliche Vorschlagsliste dem Stadtrat der Stadt Sonneberg zur Beschlussfassung vor. Die beschlossene Vorschlagsliste wird anschließend öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und dem Amtsgericht Sonneberg mitgeteilt, woran die Wahl der Schöffen anschließt.
Der Einsatz der gewählten Schöffen erfolgt je nach Wahl am Amtsgericht oder am Landgericht. Diese Entscheidung trifft der Wahlausschuss; die Stadt Sonneberg hat keinen Einfluss darauf.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Kraus (E-Mail: kraus-m@stadt-son.de oder Tel. 03675 / 880267).
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl